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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
AGB für Haushalt-Direktverteilung Unsere AGB als pdf-Datei zum Herunterladen

1. Angebotene Preise sowie alle anderen Abmachungen zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer erlangen erst Verbindlichkeit durch die Auftragsbestätigung der Verteilfirma. Preisangebote werden in EURO zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer angegeben und sind bis zur Auftragsbestätigung freibleibend.

2. Preise für Verteilungen von Warenproben, Prospekt-, Katalog-, Zeitungs- oder ähnlichen Sendungen werden jeweils per 1.000 Stück angegeben und berechnet. Die Preise werden nach Format und Gewicht der Werbesendungen sowie nach der Aufgabenstellung der Verteilart und der Bebauungsstruktur der Verteilgebiete berechnet. Unterliegt der vereinbarte Auftrag der Überschreitung von Format und Gewicht der Werbesendung sowie Aufgabenstellung, Verteilart und Verteilgebiet, so ist ein von der Verteilfirma neu festgesetzter und entsprechend höherer Preis als vereinbart zu zahlen. Sendungen, die über Briefkästen zur Verteilung gelangen, müssen Briefkastenformat aufweisen. Sperrige Sendungen erhalten in der Regel einen Preisaufschlag von 5 bis 20 %.

3. Wenn nicht ausdrücklich anders vereinbart, sind die zu verteilenden Sendungen rechtzeitig an die Anschrift der Verteilfirma frei Haus anzuliefern. Die Verteilfirma kümmert sich um die sorgsame Lagerung und Behandlung der Sendungen in ihren Räumen. Kosten entstehen dem Auftraggeber durch die Lagerung nicht.

4. Unter rechtzeitiger Anlieferung ist der Eingang des Verteilgutes mindestens 3 Werktage vor Verteilbeginn bei der vereinbarten Lieferanschrift zu verstehen. Wartezeiten, die durch Anlieferung und Übernahme eventuell entstehen sollten, gehen als Auftragserfüllung zu Lasten des Auftraggebers.

5. Bei vereinbarten Verteilterminen werden die zur Verteilung einzusetzenden Verteilgruppen verbindlich eingeplant. Falls der Auftraggeber aus irgendwelchen Gründen die Termine nicht einhalten kann, werden hierdurch zwangsläufig Arbeitspausen entstehen. Diese Arbeitspausen werden als Auftragserfüllung dem Auftraggeber in Rechnung gestellt. Da die Dienstleistung im Bereich Haushaltwerbung hochgradig lohnintensiv ist, empfiehlt es sich für den Auftraggeber, hierauf besonders zu achten.

6. Grundlage für die Durchführung eines erteilten Auftrages sind die nachfolgenden Durchführungsrichtlinien:

A) Verteilart
a) Die Verteilung erfolgt ausschließlich an Haushalte durch Einstecken des Verteilguts in Briefkästen. Es werden so viele Exemplare in die Briefkästen gesteckt, wie diese Haushaltnamen aufweisen. Ausnahme: Vom Auftraggeber wird schriftlich eine andere Ausdeckungsquote gewünscht.
b) Sollten in einem Haus mit mehr als 3 Haushalten keine einzelnen Briefkästen vorhanden sein, sondern lediglich ein Sammelbriefkasten für das ganze Haus, so wird nur 1 Exemplar eingesteckt.
c) Ist ein Haus mit Innenbriefkästen verschlossen und wird auch nach mehrmaligem Klingeln nicht geöffnet, so wird dieses Haus nicht bedient.
d) Werbeexemplare werden ausschließlich an private Haushalte verteilt.
e) Auf mit einem Einwurfverbot versehene Briefkästen (gekennzeichnet durch gut sichtbar angebrachten Aufkleber) wird in der Regel geachtet.
f) Von der Verteilung generell ausgenommen sind: Gewerbebetriebe, Büros, Kaufhäuser, Heime, Ausländersiedlungen, Feriensiedlungen, Kasernen, Krankenhäuser, ebenso Häuser auf Betriebs- und Werksgelände sowie Häuser, die außerhalb eines zusammenhängenden Wohngebietes liegen. Bei leichter Zugänglichkeit kann aber auch hier verteilt werden.

B) Beanstandungen und Reklamationen
a) Eventuelle Beanstandungen oder Reklamationen über nicht vertragsgerechte Ausführung einer Verteilung können nur innerhalb 5 Tagen nach der Verteilung berücksichtigt werden. Reklamationen werden nur anerkannt, wenn sie Tag, Ort, Straße und Haus-Nr. der Verteilung sowie den Namen des Reklamanten und eine genaue Beschreibung der Umstände enthalten. Reklamationen haben grundsätzlich schriftlich zu erfolgen.
b) Beanstandungen und Reklamationen werden unverzüglich geprüft und anschließend hierzu Stellung genommen.
c) Bei begründeten Beanstandungen aus eigenem Verschulden leistet die Verteilfirma Kostenfreiheit insofern, als die Stückzahl des von der Beanstandung betroffenen Einzel-Verteilbezirkes entweder gutgeschrieben wird oder nach Absprache mit dem Verteilunternehmen von der Rechnung abgezogen werden kann. Begründete Beanstandungen bestehen insofern, wenn ganze Straßenzüge oder Verteilbezirks-Teile nachweislich nur teilweise oder aber gar nicht beschickt wurden.
d) Der Nachweis von einzelnen oder mehreren Anschriften, die sich jedoch in verschiedenen Verteilbezirken befinden, berechtigt nicht zum Abzug von der Rechnung.
e) Wie allgemein üblich, gelten bis 15 % Streuverlust auf die Gesamtauflage nicht als Mängel.

7. Für Überdrucke gelten folgende Regelungen als vereinbart: Die Druckereien liefern in der Regel Überdrucke mit an, die bis zu 10 % der Gesamtmenge ausmachen können, ohne daß die Mengen in den Lieferscheinen der Druckereien gesondert ausgewiesen sind. Diese Überdrucke und eventuelle Reste von Werbesendungen werden durch die Verteilfirma bis zu 2 Wochen nach einer Teil- oder Gesamtverteilung aufbewahrt. Nach Ablauf dieser Frist werden diese Exemplare als Makulatur behandelt. Eine weitere Lagerpflicht besteht für die Verteilfirma nicht.

8. Der Auftraggeber haftet für die Art und den Inhalt des Verteilauftrages, insbesondere für den textlichen Inhalt von Drucksachen sowie für die Substanz der Warenproben. Eine Haftung der Verteilfirma wird ausgeschlossen. Die Verteilfirma ist berechtigt, die Verteilung von Prospekten oder anderen Sendungen wegen Beanstandungen des Inhalts oder der Form (aus technischer Sicht heraus) abzulehnen. Dies kann auch im Rahmen eines Gesamtauftrages für Teilverteilungen geschehen. Verteilaufträge hinsichtlich Sendungen, die gegen bestehende Gesetze verstoßen, werden nicht durchgeführt.

9. Die Verteilfirma übernimmt keinerlei Haftung für einen durch die Werbemaßnahmen erhofften, jedoch nicht eingetretenen wirschaftlichen Erfolg.

10. Die Verteilfirma ist ermächtigt, erforderlichenfalls Subunternehmer zur Durchführung eines Verteilauftrages einzusetzen. Die Haftung für die Verteilfirma bleibt in diesem Fall bestehen.

11. Rechnungslegung erfolgt nach Abschluß der Aktion als Gesamtrechnung oder wahlweise als wöchentliche Teilrechnung. Die Rechnungen sind nach Erhalt der Rechnung netto Kasse ohne Abzug von Skonto etc. sofort fällig. Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden Zinsen in Höhe von 2 % über dem jeweilig gültigen Diskontsatz der Bundesbank sowie der entstandenen Einziehungskosten berechnet. Die weitere Ausführung von laufenden Aufträgen kann durch die Verteilfirma bis zur vollständigen Bezahlung zurückgestellt und für die noch verbleibende restliche Ausführung des Auftrages Vorauszahlung verlangt werden.

12. Bei höherer Gewalt, Streiks, unverschuldeten Verzögerungen, z. B. bei Betriebsstörungen gleich welcher Art, haftet die Verteilfirma nicht. Des weiteren entfälllt die Haftung für die Minderung des Verteilgutes bei Schäden durch Brand, Bruch oder Versand. Dies gilt ebenso für Schäden, die durch Witterungseinflüsse oder durch Dritte verursacht werden.

13. Eventuelle zusätzliche Änderungen eines Auftrages bedürfen ausdrücklich der Schriftform. Nebenabreden haben keine Gültigkeit.

14. Verwenden Auftraggeber und Auftragnehmer widersprechende Geschäftsbedingungen, haben die Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers Vorrang und gelten ausschließlich.

15. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Weiden i.d.OPf.

   
   
AGB für andere Dienstleistungen  

1. Geltungsbereich, allgemeine Hinweise
1) Für die Geschäftsbeziehung zwischen dem Anbieter und dem Endkunden gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) in ihrer zum Zeitpunkt der Auftragsannahme gültigen Fassung. Individuelle Absprachen und Vereinbarungen haben Vorrang vor diesen AGB, anderslautende Geschäftsbedingungen (AGB) des Endkunden finden ausdrücklich keine Anwendung.
2) Der Endkunde ist ein gewerblicher oder öffentlich-rechtlicher Kunde, der als natürliche, juristische oder rechtsfähige Personengesellschaft oder Körperschaft in Ausübung seiner gewerblichen, selbständigen beruflichen oder öffentlichen Tätigkeit handelt.

2. Vertragsgegenstand
1) Vertragsgegenstand sind die im Rahmen des Auftrags des Endkunden spezifizierten und/oder in der Auftragsbestätigung genannten Dienstleistungen zu den vereinbarten Preisen.
2) Der Umfang der Dienstleistungen ergibt sich aus dem Angebot an den Endkunden, das der Annahme des Endkunden vorausgeht.

3. Erbringung
1) Die Erbringung der bestellten Leistung beginnt unverzüglich nach Freigabe durch den Endkunden.
2) Alle Preise, die im Angebot des Anbieters genannt sind, verstehen sich zuzüglich der jeweils gültigen Mehrwertsteuer.

4. Zahlungsmodalitäten, Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrecht
1) Die Zahlung der erbrachten Leistung ist mit Vertragsschluß fällig. Wurde eine stufenweise Teilzahlung der Auftragssume nach Fertigstellung der einzelnen definierten Abschnitte vereinbart, so gilt Satz 1 entsprechend.
2) Ist die Fälligkeit der Zahlung zeitlich bestimmt, so kommt der Endkunde bereits durch Säumnis in Verzug. In diesem Fall hat er dem Anbieter Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu zahlen.
3) Die Verpflichtung des Endkunden zur Zahlung von Verzugszinsen schließt die Geltendmachung weiterer Verzugsschäden durch den Anbieter nicht aus.
4) Der Endkunde kann nur mit solchen Gegenforderungen aufrechnen, die unbestritten sind oder durch den Anbieter schriftlich anerkannt wurden. Ein Zurückbehaltungsrecht gilt nur, wenn die zugrunde liegenden Ansprüche aus demselben Vertragsverhältnis herrühren.

5. Mängelgewährleistung, Garantie
1) Der Anbieter haftet für Mängel nach den hierfür geltenden gesetzlichen Vorschriften.
2) Eine Garantie besteht bei den vom Anbieter angebotenen Dienstleistungen nicht.

6. Haftung
1) Ansprüche des Endkunden auf Schadenersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche des Endkunden aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Anbieters, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
2) Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten im Sinne des Absatzes 1 haftet der Anbieter nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, wenn dieser einfach fahrlässig verursacht wurde.
3) Wesentliche Vertragsp?ichten im Sinne des Absatzes 1 sind die Haftung für die Verletzung von P?ichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
4) Die Einschränkungen der Absätze 1 und 2 gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Anbieters, wenn Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden.

7. Hinweise zur Datenverarbeitung
1) Der Anbieter erhebt im Rahmen der Abwicklung von Aufträgen verschiedene Daten des Endkunden. Er beachtet dabei die gesetzlichen Bestimmungen. Ohne Einwilligung des Endkunden wird der Anbieter Bestands- und Nutzungsdaten des Kunden nur erheben, verarbeiten oder nutzen, soweit dies für die Abwicklung des Vertrages, die weitere Betreuung des Endkunden und für die Inanspruchnahme und Abrechnung von Telediensten erforderlich ist.
2) Ohne die Einwilligung des Endunden wird der Anbieter die Daten des Endkunden nicht an Dritte für Zwecke der Werbung und der Markt- oder Meinungsforschung nutzen.
3) Der Endkunde hat jederzeit die Möglichkeit, die von ihm gespeicherten Daten beim Anbieter abzurufen, sie ändern oder löschen zu lassen. Im Übrigen wird auf die Datenschutzerklärung verwiesen, die auf der Internetseite des Anbieters jederzeit nachzulesen ist.

8. Schlussbestimmungen
1) Auf Verträge zwischen dem Anbieter und den Endkunden findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.
2) Auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Punkte bleiben die Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihren übrigen Teilen verbindlich.
3) Gerichtsstand ist Weiden i.d.OPf.

   
   
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